Staat Wisconsin: Staats-Gesetzgebung.

15. Februar 1868

Wie wir und Jedermann zum Voraus wußten, wird sich die Gesetzgebung am 19. b?., nicht vertagen wie sie beschlossen hatte, sondern wird die Sitzung bis in den März hinein hinausziehen. Bei dieser Verlängerung der Sitzung entgehen die Herren Gesetzgeber jetzt wenigstens dem einen Vorwurf, daß sie aus gemein eigennütziger Gründung handelten. Ihre Bezahlung wird durch Verlängerung der Sitzung nur verringert, aber der Staat gewinnt auch nichts dabei. Aber man sieht jetzt, wie lächerlich es ist, gleich am Anfang der Sitzung beschließen zu wollen, wie lange die Sitzung dauern solle. Nach einer Sitzung von 4 Wochen werden die Herren gewöhnlich erst warm und dann regt sich auf einmal der Thätigkeitsdrang; Jeder will ein neues Gesetz veranlassen oder wenigstens ein altes verändern, wenn auch nicht verbessern und bezügliche Anträge fallen auf die präsidirenden Beamten wie Schneeflocken im Winter. Wenn der Staat sich vor der Vielgesetzgeberei schützen will, so muß er die jährlichen Sitzungen abschaffen, ein anderes Mittel gibt es nicht.

Von den gesetzgeberischen Thaten der letzten Woche haben wir noch nachzutragen, daß der Antrag des Hrn. Moser auf Aufhebung des vorjährigen Gesetzes, welches die Wirthe von dem Recht der Bekleidung eines Friedensrichteramtes ausschließt - im Senat verworfen wurde, während das Haus denselben mit einer hübschen Majorität angenommen hatte.

Ein Widerruf des Achtstunden Arbeitsgesetzes vom vorigen Jahr, welcher hauptsächlich von dem als Gesetzgeber privilegirten Herr Horn befürwortet wurde, obgleich er letztes Jahr für das Gesetz gestimmt hatte und als ihm Herr Robbins Inkonsequenz vorwarf, sagte, daß er kein Aristokrat sei - kam trotz dieser heitern Erklärung zu Tode. Das Gesetz wird somit als todter Buchstabe bleiben.

Auch über den Druck der Gouverneurs Botschaft haben sich die beiden Häuser endlich geeinigt. Es sollen demnach gedruckt werden 1000 Exemplar in englischer, 3000 in deutscher, 2000 in norwegischer, 2000 in welscher und 1000 in französischer Sprache, für welche der Staat bezahlen soll 3 Cents für die englischen, 2 Cents für die deutschen, 6 Cents für die norwegischen, 14 Cents für die welschen und 8 Cents für die französischen per Exemplar. Wozu welche Exemplare gedruckt werden sollen, können wir nicht einsehen, die Walesleute die im Staate wohnen, verstehen die englische Sprache besser als ihre Muttersprache.

Die Gesetzgebung hat durch einen vereinten Beschluß eine Einladung zum Besuchs nach Madison an die Gesetzgebung und Staatsbeamtem von Minnesota erlassen. Die Absicht ist dabei, die Verbindung der beiden Staaten ducrh die Prairie du Chien und St. Paul Eisenbahn vermittelst einer "Spree" zu feiern, oder eigentlich eine freundlichere gegenseitige Stimmung bezüglich der Gesetzgebungen zu cultiviren.

Einen "Jur" mit den Madisoniern ober vielmehr deren Repräsentant Silas, der bei jeder Gelegenhit eine Rede halten will, hat sich der Repräsentant von Outdganke(?) County erlaubt. Er beantragte nämlich, das Capitol nach Milwaukee zu verlegen, wenn Milwaukee die Gebäulichkeiten herstelle, und das jetzige Capitol zu einem Narrenhause einzurichten! Wie beabsichtigt so geschah es auch. Herr Silas hielt in der größten Aufregung eine Rede gegen die Verlegung, worüber die Herren sich höchlichst aküsirten, da die Verlegung keinem Menschen in den Sinn gekommen war.

Der größte Kampf in der Gesetzgebung wird wegen der Beef Slough in Buffalo County entstehen. Bekanntlich beabsichtigt eine Compagnie in jener Slough eine großen "Boom" (Behälter für Sägeklötze) anzulegen und Sägemühlen zu bauen. Dieselbe hat bereits auch schon viele Vorarbeiten gemacht, und Herr Moser hat nun einen Vorschlag zur Bewilligung der Anlegung eingereicht. Alle Mühleneigenthümer in Eau Claire und Milwaukee sind dem Projekt entgegen, da die Logs im Frühjahr beim hohen Wasserstande oben nicht mehr aufgehalten werden könnten, sondern sammtlich nach dem Boom dieser Compagnie gebracht werden müßten, was die obern Mühlenbesitzer sehr schädigen wurde. Eine starke Opposition wird sich daher gegen die Bewilligung erheben.

Verrichtigung. In unserer vorletzten Nummer berichteten wir, daß in der politischen Debatte zwischen Herrn Moser und Silas der Sprecher entschieden habe, die von Herrn Moser gebrauchten Ausdrücke seien gegen die parlamentarische Gewohnheit. Dieses war nicht richtig. Der Sprecher entschied, daß der Herr Moser keine Regel verletzt habe und fortfahren könne.

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